RT Journal Article T1 Zur Analogen Anwendung der Innenstaatlichen Antidiskriminierungsgesetzgebung auf mobbingfällen über die im europarecht explizit erfassten diskriminierungsmerkmalen Hinaus A1 Boumpoucheropoulos, Panagiotis K1 Mobbing K1 Belästigung K1 Antidiskriminierungsgesetzgebung K1 Persönlichkeitsrecht K1 Lücke im Gesetz K1 rechtsfreier Raum K1 analoge Anwendung K1 Analogieverbot K1 Rechtsfortbildung AB Eine analoge Anwendung der begrifflichen Bestimmungen und der rechtlichen Folgen der innenstaatlichen Antidiskriminierungsgesetzgebung in Fällen, die von ihrem Wortlaut nicht eindeutig erfasst werden, wird im Allgemeinen abgelehnt. Diese Auffassung beruft sich im Wesentlichen auf ein angebliches Analogieverbot, das grundsätzlich auf die Entscheidung des EuGHs vom 11.7.2006 ¿ Rs. C ¿ 13/05 (Chac¿n Navas) zurückzuführen ist. Allerdings ist der einschlägigen Rechtsprechung des EuGHs kein Analogieverbot zu entnehmen. EuGH hat sich im Falle Chanc¿n Navas kaum damit beschäftigt, ob die Voraussetzungen einer Analogie zu bejahen wären oder nicht. Auf jeden Fall, ist dieses im Rahmen der Unionsrechtordnung angeblich festgestellte Analogieverbot nicht ohne weiteres in den Bereich der inneren Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten übertragbar. Nach der hier vertretenen Auffassung, fordern nicht nur der Gleichheitssatz bzw. die Natur der Sache, sondern auch ein besonderes Bedürfnis nach Rechtsicherheit, die Ausfüllung der Lücke, die nach dem Inkrafttreten der europäischen Antidiskriminierungsgesetzgebung in innenstaatlichen Rechtsordnung im Bezug auf Mobbingangelegenheiten entstanden ist.  PB Centro Euro-Árabe de Estudios Jurídicos Avanzados SN 2174-6419 YR 2016 FD 2016 LK http://hdl.handle.net/10433/2422 UL http://hdl.handle.net/10433/2422 LA en NO Lex Social: Revista de Derechos Sociales DS RIO RD May 23, 2026